FAQ: Darf ich Fotos von GTOYS für private, z.B. für ebay, oder gewerbliche Zwecke verwenden?

Nein.

Das war kurz, was? :)

Spaß bei Seite, die Sache ist echt kompliziert und wir bezahlen eine sehr gute Anwaltskanzlei, die unter anderem auf Markenrecht spezialisiert ist, nur um auf diese Dinge zu achten.

Sämtliche Texte, Bilder, Grafiken sowie das Layout der Seiten auf der Homepage, im Shop und auch hier im Blog unterliegen weltweitem Urheberrecht. Die unerlaubte Verwendung, Reproduktion oder Weitergabe einzelner Bestandteile oder kompletter Seiten werden sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich verfolgt. Für die unerlaubte Nutzung unserer Bilder und Texte berechnen wir Lizenzgebühren in üblicher Höhe.

Wir betreiben einen sehr hohen Aufwand für unser Design und unsere Fotoaufnahmen, wer mehr wissen will, kann hier mehr erfahren: Fotograf Torsten Wermuth

Wer als Gewerbetreibender unsere Fotos für seinen Shop oder seine Angebote bei ebay oder ähnliches Verkaufsplattformen verwendet, wird ohne Vorwarnung, kostenpflichtig verwarnt. Bei Privatpersonen schreiben wir vorher eine nette Aufforderung, die Bilder zu entfernen, wir sehen das eben nicht gerne. Also bitte selber Fotos machen und nicht unsere Bilder verwenden.

Wer Fotos, Grafiken oder Texte von uns auf seiner Webseite oder anderen, dauerhaften Artikeln im Internet (privat) verwenden möchte, sollte bitte vorher um Erlaubnis fragen. Selten lehnen wir dies ab, bitten aber in diesem Zusammenhang um Verweis auf den Ursprung der Werke und das Urheberrecht.

Wir müssen bei diesen Dingen sehr vorsichtig und konsequent sein, da Urheberrechtsverstöße gerne als Kavaliersdelikt gesehen werden. Durch unser hartes Durchgreifen in den ersten Jahren, haben wir mittlerweile ein ruhiges Leben, dennoch kommt es immer wieder zu Verstößen. Auch das Markenrecht spielt eine wichtige Rolle für uns:

Die Marke GTOYS ist in Deutschland , in der Europäischen Union und in den USA geschützt. Jeder, der die Marke GTOYS ohne unsere Zustimmung verwendet, begeht eine Markenrechtsverletzung. Die GTOYS GMBH ist ein Mitglied des ebay-Veri-Programms und ist Inhaberin zahlreicher Marken, Geschmacksmuster und zahlreicher Urheberrechte. GTOYS hat das ausschließliche Recht, die urheberrechtlich geschützten Werke und die Marken zu benutzen. Es sind die Texte, Fotografien, Videos und alle anderen Multimedia-Produkte z.B. Flash-Animationen, welche durch GTYOS veröffentlicht werden, urheberrechtlich geschützt. Jeder, der ohne unsere Zustimmung das urheberrechtlich geschützte Material verwendet, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Die GTOYS GMBH wird alle rechts verletzenden Auktionen bei ebay beenden. Der Umstand, dass wir nicht gegen alle Verletzungen vorgehen können, ändert nichts an der Tatsache, dass die Verwendung von unserer Marke GTOYS und der unerlaubte Gebrauch urheberrechtlich geschützten Materials gegen das Gesetz verstoßen. Oft kann schon an der Überschrift erkannt werden, ob eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Beschreibungen wie „passt auch für GTOYS“, „ähnlich wie GTOYS“ oder „kein GTOYS“ sind Anzeichen, dass die Auktion unsere Rechte verletzt.Alle GTOYS-Bilder und Fotos sind unser Eigentum. Jede Verwendung, Vervielfältigung, Verbreitung oder jeder Verkauf von Vervielfältigungen von unseren Bildern verletzt die Urheberrechte von GTOYS. Das uneingeschränkte Copyright sämtlicher Bedienungsanleitungen liegt bei der Gtoys GmbH. Jedwede Verwendung einzelner Inhalte ausserhalb des bestimmungsgemäßen privaten Gebrauchs für den Betrieb unserer Produkte ist untersagt und wird verfolgt. Wir behalten uns Schadenersatzforderungen für die unauthorisierte Verwendung oder Verbreitung der Inhalte vor.

Dass nicht nur Privatpersonen Markenrechtsverletzungen begehen, wurde uns im Jahr 2008 wieder einmal eindrucksvoll bewiesen. Eine große Firma aus Köln verkaufte unter unserem Markennamen “GTOYS” Spielzeuge. Da diese Firma bis zuletzt sehr uneinsichtig war, wurde die Angelegenheit für die gegnerische Partei sehr, sehr teuer. Die waren wohl etwas verwirrt, weil wir auch für Sex-Spielzeuge unseren Markennamen geschützt haben. Das hat den einfachen Grund, dass unser Name offenbar Anlass für wilde Spekulationen bietet, wenn man diesen zum ersten mal erwähnt.  Dies haben wir schon sehr früh bemerkt. Dazu gibt es diesen Blog-Artikel: Wofür steht das” G” in GTOYS? oder auch diesen: Gutes Design bringt Kunden

Damit niemand unter dem Namen GTOYS einen Sexshop aufmachen kann, haben wir uns diese Kategorie ebenfalls sichern lassen. Wir haben aber immer noch nicht vor die Branche zu wechseln. :) Privat werde ich oft gefragt: “Was machst du denn so beruflich?”. Dann antworte ich grundsätzlich: “Ich arbeite für GTOYS, wir machen Spielzeuge für Erwachsene.” Die Gesichter finde ich immer wieder lustig ;) . Perfekt für das 15 Jahre Abi-Treffen.

Wenn man als  Düsseldorfer Firma in Köln gegen ein Kölner Traditions-Unternehmen vor einem Kölner Richter gewinnt, kann man sich echt etwas darauf einbilden.
Selbst unser Anwalt war von der Stimmung sehr verwirrt, aber der kam ja auch aus Hamburg. :) Wer nichts mit der Rivalität zwischen Köln und Düsseldorf anfangen kann, kann sich hier schlau lesen: Warum können sich Köln und Düsseldorf eigentlich nicht leiden?

Dass man solche Dinge wissen sollte, wenn man in “unsere” Gegend zieht oder hier etwas vorhat, musste auch Robbie Williams schmerzhaft erfahren. Der verstand die Welt nicht mehr, als er auf einem Konzert in Köln ausgebuht wurde, nur weil er gesagt hatte, dass er Düsseldorf nett findet. Die Stimmung war echt im Eimer. Meine Frau war auch da, mit einem Kölsch in der Hand als Kölnerin getarnt. Selbst Schuld, wäre Robbie mal besser in der LTU-Arena aufgetreten. ;)

Kommentare, Pingbacks und Trackbacks

Guido Schüffelgen

Guido

24. August 2010 um 14:53 Uhr | Permalink

Oh, ich habe gerade einen weiteren, interessanten Artikel zu dem Thema gefunden:
http://www.it-recht-kanzlei.de/bilderklau-internet-abmahnung.html

[...] aufgelegt, in der wir hin und wieder besonders schöne Ablichtungen veröffentlichen. Sämtliche Urheberrechte liegen beim Fotografen, bzw. dem Einsender der Bilder. Foto von Karl Jahn, Ocean [...]

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